Diese Nachrichten sprechen diametral gegen ein rein platonisches Vertrauensverhältnis und klar für eine sexuelle bzw. amouröse Konnotation der Beziehung aus Sicht des Beschuldigten. Auch wenn der Beschuldigte neben dem Herz-Emoji noch andere Emojis schickte, so vermögen diese jedenfalls nichts ansatzweise zu relativieren, weder das Herz-Emoji noch die anderen, ihn belastenden Chat-Inhalte. Die Verteidigung sowie der Beschuldigte selbst rügen weiter, dass im erstinstanzlichen Urteil eine einseitige Beweiswürdigung stattgefunden habe.