bzw. als Vorwand benutzte und konstruierte Hilfsbedürftigkeit des 13-jährigen „E.________“, wohnhaft in D.________, als verständnisvolle Vertrauensperson aufdrängen sollte, wenn nicht sexuell motivierte Gründe ausschlaggebend waren. Sicherlich hätte es hilfsbedürftige Personen auch in seiner direkten Umgebung oder seiner Kirchgemeinde gegeben. Absolut bezeichnend ist denn auch der Chat vom 13. Juli 2016, 20.43 Uhr, im Zusammenhang mit der Natel-Nummer des Beschuldigten: „Du muesch aber sehr vorsichtig damit umgoh. Ech wett nid als pädophil abgestemplet wärde.“