23 Insoweit erweist sich auch die Aussage des Beschuldigten in der Hafteröffnung auf die Frage, warum er mit „E.________“ über sexuelle Inhalte geschattet habe, schlicht als falsch: „Weil er selber damit angefangen hat wegen der Aufklärung. Er hat selber die Bedenken geäussert, ob er eigentlich schwul sei oder nicht“ (pag. 12). Im Gegenteil: „E.________“ antwortete mit der Gegenfrage „weis ne wie merkt mr da“ (pag.