erst am 11. Juli 2016 loggte sich der verdeckte Ermittler erstmals wieder ein. Zwischenzeitlich war es aber der Beschuldigte, der „E.________“ am 30. Juni und am 10. Juli 2016 angeschrieben hatte. Und am 11. Juli 2016 erfolgten während der online-Zeit des verdeckten Ermittlers gleich zwei Nachrichten „Hallo“ und „Wms?“ (pag. 137). Ausgehend davon, dass sich die Plattform G.________.ch gemäss Startseite zwar primär an Lesben, Schwule und Bisexuelle richtet und insoweit einschlägig ist (auch wenn explizit Heteros willkommen sind), so erstaunt dann allerdings schon sehr, dass der Beschuldigte – auf die Feststellung von „E.___