Allein dies ist ein klares Lügensignal. Auch die in der Hafteröffnung am 18. August 2016 gemachte Aussage „Ich chatte mit denen, welche am meisten online sind. Wo ich sehe, dass sie kürzlich online waren und dann spreche ich sie an“ (pag. 12) ist schlechterdings nicht wahr und als klare Schutzbehauptung abzutun: Der verdeckte Ermittler eröffnete am 18. April 2016 sein Profil auf den Namen des 13-jährigen „E.________“ auf G.________.ch (pag. 117). Seinerseits erfolgte während fast drei Monaten kein Login; erst am 11. Juli 2016 loggte sich der verdeckte Ermittler erstmals wieder ein.