A.________ betonte im ganzen Verfahren, dass er jungen Männern, unter anderem „E.________“, eine Hilfestellung habe anbieten wollen. Eine solche Hilfestellung bedingt aber selbstredend ein Vertrauensverhältnis. Bereits am zweiten Chattag stellte er die Frage, ob „E.________“ wirklich schwul sei, um dann nach 20min Chat bereits konkret nach dem „Schnäbu“ von „E.________“ zu fragen (vgl. dazu Chat am 12. Juli 2016, 17:46 + 18:06 Uhr, pag. 138 f.). Eine Stunde nach Beginn des zweiten Chats stellte A.________ bei „E.________“ der sich über seine sexuelle Ausrichtung nicht im Klaren