10.3. Beweisfragen Beweiswürdigend stellt sich die Frage, ob dem Beschuldigten rechtsgenügend nachgewiesen werden kann, dass es am 17. August 2016 in der Wohnung des 13- jährigen „E.________“ tatsächlich in der in der Anklageschrift umschriebenen Art zu sexuellen Handlungen gekommen wäre, wenn ihm tatsächlich ein 13-jähriger