Der Chat sei für ihn ein unverbindliches, vages Sinnieren, mit einem sehr hohen Mass an Abstraktion. Es sei für ihn eine Art psychologisches Hilfsmittel oder ein literarisches Stilmittel, um jemandem den Spiegel vorzuhalten, was er empfinde. Der Chat sei für ihn eine virtuelle Dichtung. Das Ziel sei gewesen, dass „E.________“ erkenne, ob er schwul sei oder nicht. Anlässlich der Einvernahme vom 11. Februar 2019 machte der Beschuldigte zusätzlich geltend, es sei ihm darum gegangen ein Beratungsgespräch mit „E.________“ zu führen, bei dem es namentlich auch um dessen Eltern gegangen sei.