138 - 152). Dabei ersuchte der Beschuldigte am 13. Juli 2016 um die Zusendung von „1- 2 pics“ (scil. Bilder); dieser Aufforderung kam der verdeckte Ermittler um 20.03 Uhr nach und übermittelte dem Beschuldigten über Skype (auf dessen Skype-Name „J.________“) zwei Fotos (pag. 122 f.). In der Folge meldete sich der verdeckte Ermittler ferienhalber ab und war am 6. August 2016 erstmals wieder online. Dabei konnte er feststellen, dass der Beschuldigte ihm am 15. Juli 2016 drei Emojis („smile“, „wink“ und „sun“) schickte und am 28. Juli 2016 die Nachricht „E.________, mäld dech, wen zrugg besch, …“ (pag.