an das angebliche Domizil von „E.________“ an der F________strasse begab, wo er um 16:15 Uhr klingelte. Er tat dies mit der Vorstellung, dass der 13-jährige „E.________“, mit dem er seit dem 30. Juni 2016 im Hinblick auf dieses Treffen gechattet hatte, alleine zu Hause sein würde, ihn in die Wohnung lassen würde, wo er anschliessend, soweit dieser damit einverstanden wäre, mit ihm sexuelle Handlungen vollziehen würde. Insbesondere würde er „E.________“ - umarmen (Chat 12.08.2016, 20.50 Uhr; 13.08.2016, 19.05 Uhr, 19.12 Uhr, 20.03 Uhr; 15.08.2016, 17.42 Uhr) - ihn fest an sich drücken (Chat 13.08.2016, 19.05 Uhr)