8. Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 4. September 2017 wird dem Beschuldigten folgendes strafbares Verhalten vorgeworfen (pag. 241 f.): Sexuelle Handlungen mit Kind (untauglicher Versuch), begangen am 17. August 2016 in C.________, D.________ und anderswo, z.N. des angeblichen „E.________“ (verdeckter Fahnder), welcher ihm mitgeteilt hatte, er sei 13 Jahre alt, durch versuchte Vornahme sexueller Handlungen mit dem angeblichen „E.______