410 f.) Gelegenheit gegeben, um innert einer kurzen Frist von zwei Tagen Stellung zu nehmen. Fürsprecher B.________ reichte alsdann am 31. Januar 2019 seine Stellungnahme ein (pag. 414 ff.). Mit Beschluss vom 4. Februar 2019 wurde das Gesuch um Entlassung aus dem amtlichen Mandat abgewiesen und am Verhandlungstermin vom 11. Februar 2019 festgehalten (pag. 421 ff.). Zur Begründung kann vollumfänglich auf den Beschluss verwiesen werden.