2. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern, angeblich begangen am 17. August 2016 in C.________ und D.________ z.N. „E.________“ (verdeckter Fahnder, untauglicher Versuch); 3. Soweit die nicht verjährten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz betreffend, sei das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen und die Übertretungsbusse angemessen zu reduzieren; … - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge –