Das Strafverfahren gegen A.________, wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von Sommer 2014 bis 01. Mai 2015 in C.________ und andernorts durch Erwerb, Besitz zum Eigenkonsum und Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana sowie Erlangen und Besitz von zur Erzeugung von Betäubungsmitteln bestimmten Hanfsamen wird wegen Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: