1. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à CHF 50.00, ausmachend total CHF 3‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt; 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘925.20; 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘500.00. 24 III.