119) die Privatklägerin erst ab November 2016 (entsprechend sogar erst rund zwei Monate nach dem Termin am Regionalgericht Berner Jura-Seeland betreffend Eheschutzverfahren, mithin also erst viereinhalb Monate oder länger nach dem Vorfall vom 15. Juni 2016 in psychiatrische Behandlung begeben hat. Dem Kurzbericht zufolge erfolgten die Konsultationen «aufgrund von psychischen Beschwerden wie Schlafstörungen, Nervosität, bestimmten Zukunftssorgen und leicht bedrückter Stimmung im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Gewalterfahrung durch den Ehemann und der anhaltenden Belastung durch die komplizierte Trennungssituation» (pag.