dieser Betrag ist durch die beiden Auszüge für die Steuererklärung (2016 und 2017) ausgewiesen (pag. 115 f.). Allerdings fällt effektiv auf, dass sich gemäss Kurzbericht der Privatklinik J.________ vom 29. Januar 2018 (pag. 119) die Privatklägerin erst ab November 2016 (entsprechend sogar erst rund zwei Monate nach dem Termin am Regionalgericht Berner Jura-Seeland betreffend Eheschutzverfahren, mithin also erst viereinhalb Monate oder länger nach dem Vorfall vom 15. Juni 2016 in psychiatrische Behandlung begeben hat.