19. Schadenersatzforderung Erstinstanzlich wurde der Beschuldigte verurteilt, der Privatklägerin einen Schadenersatz in der Höhe von CHF 703.50, zuzüglich 5 % Zins seit Rechtskraft des Urteils, zu bezahlen (pag. 188). Erst- wie oberinstanzlich beantragt war bzw. ist die Verurteilung zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 703.50, zuzüglich 5 % Zins seit 1. Januar 2018. Vorab kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, welche mit der Verurteilung des Beschuldigten Gültigkeit haben (pag. 222 f., S. 27 f. der vorinstanzlichen Entscheidbegründung).