Mit einem unterdurchschnittlichen Asperationsfaktor von 50 %, d.h. im Umfang von CHF 50.00, wird die erstinstanzlich ausgesprochene Gesamtbusse von CHF 500.00 erreicht. Die Übertretungsbusse von total CHF 500.00 ist zu bestäti- 20 gen; die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird festgesetzt auf 5 Tage. V. Zivilpunkt