von CHF 2‘566.00 aus. Unter Berücksichtigung des Pauschalabzugs von 25 % und der zu leistenden Unterhaltsbeiträge von CHF 200.00 monatlich resultiert abgerundet eine Tagessatzhöhe von CHF 50.00. 17.6 Verbindungsbusse Die Vorinstanz hat einen Teil der Geldstrafe als Verbindungsbusse ausgesprochen, da dem Beschuldigten im Sinne der Spezialprävention ein Denkzettel verpasst werden soll, um ihm den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung drohe. Die Kammer erachtet das Aussprechen einer Verbindungsbusse vorliegend nicht als verhältnismässig.