17.4 Strafart, Bedingter Vollzug Die Geldstrafe als grundsätzliche Strafart ist bereits aufgrund des Verschlechterungsverbots ebenso zwingend wie die Gewährung des bedingten Vollzugs auf eine minimale Probezeit von zwei Jahren. 17.5 Höhe des Tagessatzes Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Ferienentschädigung im Stundenlohn des Beschuldigten enthalten ist, geht die Kammer von einem monatlichen Einkommen von CHF 2‘566.00