Absolut signifikant sind in diesem Zusammenhang auch seine Ergänzungen am Schluss der Einvernahme: «Ich habe ein paar Punkte zu klären. Meine Frau hat ein Arztzeugnis geschickt. Meine Frau hat eine Geschichte mit ihrem Vater. Ihr Vater hat sie, ihre Mutter und ihre Mutter und ihre Schwester geschlagen. Sie hat auch schlechte Erfahrungen mit ihrem Ex-Mann gemacht. Sie hat auch ein Handicap. Das verfolgt sie noch. Das war der Grund für ihre Behandlung in der Privatklinik J.________, nicht der Vorfall» (pag. 173). Ein solches Aussageverhalten kann – entgegen den Ausführungen der Verteidigung – nicht ernsthaft als kontinuierliches, gleichbleibendes Aussageverhalten gewürdigt werden.