Wäre dem tatsächlich so gewesen, ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte diesen doch erheblichen Sachverhaltsabschnitt bereits früher geschildert hätte. Zum anderen ist bezeichnend, dass der Beschuldigte sich selbst durch die Aussagen, er habe seine Frau schützen wollen, in ein möglichst gutes Licht zu rücken versucht und seine Ehefrau wiederum angreift bzw. ihr die Schuld zuzuweisen versucht. Dieses beschönigende Aussageverhalten einerseits und die Externalisierung der Schuld andererseits sprechen nicht für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Absolut signifikant sind in diesem Zusammenhang auch seine Ergänzungen am Schluss der Einvernahme: «Ich habe ein paar Punkte zu klären.