13 Geschehens bzw. nur für ein selektives Eingestehen insoweit unproblematischer Teilaspekte des Kerngeschehens. In klarem Gegensatz zum Aussageverhalten gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft präsentiert sich dasjenige in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Er machte nunmehr weitschweifige Ausführungen zum Rahmengeschehen, um dann das Kerngeschehen wiederum anders darzustellen bzw. konkreten Fragen auszuweichen.