Sie kam nach kurzer Zeit wieder zurück» (pag. 29), um dann nachzudoppeln «Sie hatte das Vertrauen in mich verloren, dass ich keine Arbeit gefunden habe bzw. ich mich zu wenig darum kümmerte. Ich versichere Ihnen es ist nur um die Arbeit gegangen» (pag. 30). Diese Aussage erscheint gerade mit Blick auf die mehrfachen polizeilichen Interventionen als nicht glaubhafte Schutzbehauptung. In allem ist festzustellen, dass diese Erstaussagen nicht glaubhaft sind und entsprechend gesamthaft würdigend sich allein schon von daher erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der späteren Aussagen in Bezug auf den strittigen Kernsachverhalt (Fassen an Hals, Todesdrohungen) ergeben.