12 nangriffe wie: «Ich respektiere sie, sie respektiert mich jedoch nicht immer“ (pag. 28) sind nicht untypische Lügensignale. Ebenso signifikant ist die Antwort des Beschuldigten auf die Frage, weshalb die Privatklägerin früher einmal ins Frauenhaus gegangen sei: «Weil ich keine Arbeit gehabt habe und sie meinte, dass ich mich nicht genügend um eine Arbeitsstelle bemühte. Ebenfalls ist meine Frau sehr eifersüchtig. Sie kam nach kurzer Zeit wieder zurück» (pag.