Weil ich Handicap auf der linken Körperseite habe, konnte ich mich nirgendwo halten. Er hat mich dann am Hals gepackt und mir gesagt, dass er mir das Genick brechen könne und dass das niemand hören würde. Ich hatte grosse Angst» (pag. 168). Nach dem Grund für die Einreichung der Anzeige gefragt, schilderte die Privatklägerin, sie habe Todesangst gehabt (pag. 169). Entgegen den Ausführungen der Verteidigung erscheint die von ihr glaubhaft geschilderte Angst nicht als übertrieben oder plakativ vorgetragen. Sie ist mit Blick auf die von der Privatklägerin geschilderte Situation zudem ohne Weiteres auch objektiv nachvollziehbar.