ziehbar und lässt keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin aufkommen. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. Februar 2018 wurde die Privatklägerin erneut einvernommen, und zwar mehr als eineinhalb Jahre nach dem Ereignis vom 15. Juni 2016. Im Kerngeschehen bestätigte die Privatklägerin ihre gegenüber der Polizei gemachten Aussagen, indem sie, ohne stereotyp zu wiederholen, zu Protokoll gab: «Er hat das Stuhlbein geschnappt und den Stuhl nach hinten gekippt. Ich bin dann in der Luft gehangen. Weil ich Handicap auf der linken Körperseite habe, konnte ich mich nirgendwo halten.