22 ff.), noch bevor am 22. November 2016 seitens ihres Anwaltes ein Gesuch um provisorische Einstellung des Verfahrens gestellt (pag. 81) und dieses durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland gutheissen wurde (pag. 87 f.), dies nachdem in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme die Privatklägerin noch zu Protokoll gab: «Ich möchte das Verfahren nicht sistieren las-