Dass er sie bedroht habe, habe er von Anfang an konstant bestritten. Die Aussagen der Privatklägerin zur angeblichen Drohung seien nicht glaubhaft und würden auch nicht durch objektive Befunde wie eine medizinische Untersuchung gestützt. Die Privatklägerin habe ihre Aussagen immer wieder abgeändert. Gegenüber der Polizei habe sie offensichtlich ausgesagt, von ihrem Ehemann gewürgt und regelmässig geschlagen worden zu sein, habe dies doch Eingang in die Fernhalteverfügung gefunden. Später habe sie jedoch explizit festgehalten, dass es nie zu physischer Gewalt gekommen sei.