Dass der Beschuldigte seine Ehefrau ins Gesicht gespuckt habe, habe er bereits bei der Staatsanwaltschaft eingestanden und er bedauere es auch heute noch tief. Sein Verhalten sei zwar nicht zu entschuldigten, dabei habe es sich jedoch um eine heftige Reaktion gehandelt, die auf die Drohung der Privatklägerin, ihn mit dem Sohn zu verlassen, zurückzuführen sei. Der Beschuldigte habe seine Ehefrau lediglich am Aufstehen hindern wollen, da sie in schlechter psychischer Verfassung gewesen sei. Dass er sie bedroht habe, habe er von Anfang an konstant bestritten.