6 schaft habe er dann jedoch eingestanden, seine Frau bespuckt und Marihuana konsumiert zu haben. Der Beschuldigte habe den Vorfall nicht genau beschreiben können. Erst in der Hauptverhandlung habe er konkret auf den Stuhl Bezug genommen und festgehalten, er habe seine Frau am Aufstehen hindern wollen, da sie suizidal gewesen sei. Auffallend sei, dass der Beschuldigte auf konkrete Fragen zum Vorfall ausweichend und ausschweifend antworte, insbesondere in Bezug auf die Angst um den gemeinsamen Sohn und die Eifersucht seiner Ehefrau.