8. Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Seitens des Beschuldigten wird geltend gemacht, er habe am 15. Juni 2016 in E.________ im gemeinsamen Domizil anlässlich eines verbalen Streits – nachdem ihm die Privatklägerin gedroht habe, ihn mit dem Sohn zu verlassen – der Privatklägerin, die auf einem Stuhl sass – kurzzeitig den Weg blockiert bzw. sie am Aufstehen gehindert, indem er seine Hände auf die Stuhllehnen gelegt habe. Es stimme aber nicht, dass er sie am Hals gepackt und ihr sinngemäss mit dem Tod gedroht habe.