156 f.) und dem gleichentags durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland gefällten Entscheid über das Eheschutzgesuch (pag. 152 ff.) leben der Beschuldigte und die Privatklägerin seit dem 16. Juni 2016 getrennt; der gemeinsame Sohn wurde unter die Obhut der Mutter gestellt. In der Zwischenzeit wurde die Ehe des Paars geschieden, der Sohn H.________ wurde unter die gemeinsame elterliche Sorge gestellt. Der Sohn lebt bei der Privatklägerin, dem Beschuldigten wurde ein Besuchs- und Feri-