keiten und Ansichtsdifferenzen intervenieren; gemäss Polizeiangaben war physische Gewalt nie im Spiel und von psychischem Druck auch nie die Rede. Indes drohte der Beschuldigte der Privatklägerin einmal mit Suizid bzw. er begab sich nach einem gemeinsamen Beratungsgespräch bei «frabina» (Beratungsstelle für Frauen und Männer in binationalen Beziehungen, Bern) auf die Bahngeleise. In der Folge begab sich die Privatklägerin mit dem gemeinsamen Sohn für ein paar Tage in ein Frauenhaus und kehrte danach wieder in die gemeinsame Wohnung in E.________ zurück. Am 15. Juni 2016 kam es zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin in der Küche zu einem verbalen Streit.