sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 281 ff.) eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung reichte der Beschuldigte diverse Unterlagen zu seinen beruflichen und persönlichen Verhältnissen zu den Akten (vgl. pag. 310 ff. sowie Aufzählung im Protokoll). Die Privatklägerin reichte ihrerseits die Stellungnahme der Rechtsanwältin des Beschuldigten im Ehescheidungsverfahren zu den Akten (pag. 332 ff.).