2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, a.v.d. Fürsprecher B.________, am 12. März 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 192). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 11. Juli 2018 (pag. 238 ff.) beschränkte die Verteidigung des Beschuldigten die Berufung auf den Schuldspruch wegen Drohung, die Bemessung der Strafe, den Zivilanspruch sowie die Kostenauferlegung und stellte in der Sache folgende Anträge (pag. 239): 1. Herr A.________ sei freizusprechen von der Beschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 15. Juni 2016 in E.________.