2016. Hierfür wurde er verurteilt zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 3‘360 (der Vollzug wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt), zu einer Verbindungsbusse von CHF 840.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 12 Tage), zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 5 Tage), sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘925.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Weiter verfügte die Vorinstanz über das amtliche Honorar und die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten.