1. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin C.________ wird dem Grundsatze nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 20 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. IV.