1. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 150.00, insgesamt ausmachend CHF 6‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit wird auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt; 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘981.30; 4. zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. III. Betreffend den Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41, 46 und 47 OR sowie Art. 126 StPO erkannt: