19.5 Täterkomponenten Das Vorleben und das Nachtatverhalten des Beschuldigten sind neutral zu bewerten. Auch seine Strafempfindlichkeit ist als durchschnittlich einzustufen. Nach Berücksichtigung der Täterkomponenten und bei einem als leicht zu bezeichnenden Gesamtverschulden bleibt es somit bei einer Strafe von 50 Strafeinheiten.