14.3 Individuelle Vermeidbarkeit Schliesslich ist zu prüfen, ob die Kollision für den Beschuldigten vermeidbar war. Die technische Unfallanalyse von Dr. sc. techn. H.________ von der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik (pag. 183 ff.) äussert sich zur Vermeidbarkeit des Unfalls eindeutig. Um eine Kollision mit der Privatklägerin zu vermeiden, hätte der Beschuldigte sein Fahrzeug spätestens etwa 4.3 m nachdem er von seiner mutmasslichen Anfahrposition am Ende der Linksspur losfuhr, anhalten müssen.