Zu keinem anderen Ergebnis kommt die Kammer nach Konsultation des Leitfadens für die Ausbildung und Prüfung der Fahrlehrer des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Auch gemäss diesem Leitfaden hat ein Fahrzeughalter zunächst einen Blick nach vorne und in die Querfahrbahn zu werfen, bevor er dem Bogen entsprechend zu lenken beginnt; vor dem Beschleunigen hat er überdies noch einen (zweiten) Kontrollblick nach rechts zu tätigen (pag. 328). «Dem Bogen entsprechend lenken» bedeutet dabei nicht wie von der Verteidigung behauptet das blosse Einschlagen der Räder (pag.