Er schafft durch sein Manöver eine gefahrenträchtige Verkehrssituation, weshalb ihn eine Pflicht zur erhöhten Sorgfalt trifft (Urteil des Bundesgerichts 6B_1009/2008 vom 25. Februar 2009 E. 2.1 f.). Er muss dabei das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG). Das Vortrittsrecht ist nach der Rechtsprechung dann zweifellos verletzt, wenn der Vortrittsberechtigte durch das Verhalten des Vortrittsbelasteten zu brüskem Bremsen, Beschleunigen oder Ausweichen vor, auf oder kurz nach der Verzweigung bzw. der vortrittsberechtigten Fläche gezwungen wird (BSK SVG-MAEDER, Art.