36 Abs. 3 SVG). Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden (Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelverordnung [VRV; SR 741.11]). Er muss beim Abbiegen nach links seine Aufmerksamkeit sowohl auf den Gegenverkehr als auch auf die Verkehrssituation in der Einmündungsstrasse richten (Urteil des Bundesgerichts 6B_603/2009 vom 8. September 2009 E. 3.3). Er schafft durch sein Manöver eine gefahrenträchtige Verkehrssituation, weshalb ihn eine Pflicht zur erhöhten Sorgfalt trifft (Urteil des Bundesgerichts 6B_1009/2008 vom 25. Februar 2009 E. 2.1 f.).