Die Verletzungen hatten mehrere Operationen und die Versetzung ins künstliche Koma zur Folge. Die Privatklägerin befand sich zudem über mehrere Monate hinweg in medizinischer Behandlung und war während dieser Zeit arbeitsunfähig. Aufgrund der erlittenen Verletzungen bestand für die Privatklägerin gemäss dem Arztbericht von Prof. Dr. med. G.________ vom 20. September 2016 unmittelbare Lebensgefahr: Ohne eine Therapie des erhöhten Hirndruckes wäre es zu zusätzlichen Hirnschäden und wahrscheinlich auch zur Hirneinklemmung und dem Hirntod gekommen (siehe zum Ganzen pag. 85 f.).