10 können bzw. müssen und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat (Urteile des Bundesgerichts 6B_258/2018 vom 24. Januar 2019 E. 2.3 und 6B_1118/2018 vom 21. Januar 2019 E. 3.1.3). Grundvoraussetzung einer Sorgfaltspflichtverletzung bildet die Vorhersehbarkeit des Erfolgs. Die zum Erfolg führenden Geschehensabläufe müssen für den konkreten Täter mindestens in ihren wesentlichen Zügen voraussehbar sein.