10.3 Argumente der Privatklägerin Die Privatklägerin argumentiert, der Beschuldigte treffe in Bezug auf die Geschwindigkeit der Privatklägerin unzulässige Annahmen, die beweismässig ungesichert seien. Sie beruhten einzig auf der Aussage der Zeugin E.________, wonach sie sicher 80 km/h gefahren sei und widerspreche der Berechnung der Fachspezialisten der AGU Zürich. Im Übrigen sei auch nicht beweismässig erstellt, dass die Privatklägerin 91 km/h gefahren sei. Es handle sich lediglich um eine Annahme in dubio pro reo.