201 f.): […] Bei der minimalen Entfernung von 57 m war das Motorrad aus der mutmasslichen Anfahrposition des Skoda deutlich erkennbar. Bei der maximalen Entfernung von 100 m könnte das Motorrad im ungünstigsten Fall durch Gegenverkehr verdeckt gewesen sein und somit für den Skoda-Fahrer gegebenenfalls noch nicht erkennbar. In diesem Fall hätte der Skoda-Fahrer aber trotzdem die Möglichkeit gehabt sein Anfahrmanöver rechtzeitig abzubrechen, wenn er vor dem Abbiegen in die Gegenrichtung geschaut und das herannahende Motorrad sodann wahrgenommen hätte.