Es kann jedoch angesichts der nachfolgenden Überlegungen offen bleiben, ob es sich dabei bloss um eine theoretische Möglichkeit handelt. Zum «Abbiegmanöver» gemäss Anklagesachverhalt gehört nämlich nicht nur der Kontrollblick nach vorne und in die Querfahrbahn vor dem Anfahren, sondern davon erfasst ist insbesondere auch der anschliessende Vorgang des dem Bogen entsprechenden Lenkens und des Beschleunigens (vgl. Leitfaden für die Ausbildung und Prüfung der Fahrlehrer, pag. 328). In dieser Beziehung hält die technische Unfallanalyse der AGU Zürich klar fest (pag. 201 f.): […]